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Schwarzkopien und Marktwirtschaft

Monday, November 25th, 2002

[Zuerst erschienen auf symlink.ch]

Der wichtigste Punkt an der ganzen Sache ist der, dass Schwarzkopien effektiv in Konkurrenz zu legal erworbenen Kopien steht.

Der Kampf gegen Schwarzkopien kann also eigentlich nur mit
marktwirtschaftlichen Mitteln gewonnen werden, und weder mit
legalen noch mit technischen Massnahmen. Das einzige was hilft
ist den Markt für Schwarzkopien auszutrocknen, respektive unattraktiv
zu machen. Es muss einerseits mühsamer sein eine Schwarzkopie zu
bekommen, und andererseits darf diese nicht Mehrwert besitzen.

Ein frei kopierbares MP3-File hat gegenüber einem Kopiergeschützten
WMA-File einen deutlichen Mehrwert; ein DIVX hat gegenüber einer DVD
den Mehrwert dass es weder Regioncode hat, noch 50% der Prozessorleistung
für ein Content Scrambling System verbrät. Damit verschiebt DRM den Mehrwert
zugunsten von Schwarzkopien und erreicht genau das Gegenteil dessen was
beabsichtigt war.

Die einzige Möglichkeit ist also den Erhalt der Werke möglichst einfach
zu gestalten, die Bezahlung auch für Kleinstbeträge einfach und auch
Anonym zu ermöglichen (Weil die Aufgabe von Anonymität auch schon wieder
den Mehrwert verringert!), keine Kopierschutzmassnahmen einzubauen, einen
vernünftige Preisgestaltung zu betreiben und nach Möglichkeit zusätzlichen
Mehrwert zu bieten (Beispiele sind schöne Booklets für CDs, sehr gute
Qualität für DVDs, Surround-Sound bei DVDs etc.)

Der Kampf gegen Tauschbörsen kann erfolgreich sein, aber nur dann wenn
der Leidensdruck für die Benutzung einer Tauschbörse (lange Downloadzeiten,
unbekannte Qualität der Files) grösser ist als der Mehrwert den die
Schwarzkopien gegenüber einer legal erworbenen Kopie bieten können.

Dazu ist es aber allererstens notwendig dass die Inhaltsanbieter
abstand von Kopierschutzmassnahmen und DRM nehmen; selber anfangen
die Inhalte zum Download anzubieten (und zwar Weltweit; soweit die
Rechte verzettelt sind müssen die eben gesammelt werden, aber das
ist ein Problem der Anbieter) und geeignete Zahlungssysteme unterstützen
(z.b. eCash).

Sobald genügend gute Alternativen existieren kann dann auch mit dem
ganz normalen Urheberrechtsgesetz gegen die Tauschbörsen vorgegangen
werden. Einerseits machen sich ja nur die Anbieter von Schwarzkopien
strafbar (was den Kreis der belangbaren Leute verringert), und andererseits
ist zu erwarten dass die “Kundschaft” von P2P-Tauschbörsen zurückgeht sobald
geeignete, sprich Konkurrenzfähige, legale Angebote existieren. Damit
verringern sich dann die Anbieterzahl von Schwarzkopien auf ein Niveau,
das entweder legal in den Griff zu bekommen ist, oder aber deren Aktionen
unter “Werbemassnahmen” verbucht werden können.

Die Tauschbörsen können von den Anbietern als Barometer benutzt werden:
Wenn viele Leute Schwarzkopien tauschen, dann ist das legale Angebot zu
schlecht. Ganz einfach.

Peter Keel,

2002-11-25